Nach dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfEG) ist ab Juli 2023 die Ablösung der Einzelerstattungsbeiträge durch eine TI-Pauschale vorgesehen. Diese umfasst sowohl die einmaligen Ausstattungs-, wie auch die laufenden Betriebskosten. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Höhe der Pauschale bis Ende April 2023 zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie dem GKV-Spitzenverband festgelegt werden. Nun wurden die Verhandlungen durch die KBV und KZBV als gescheitert erklärt. Nach Angaben der Standesvertretungen konnte keine gemeinsame Finanzierungslösung erarbeitet werden.
Keine echte Verhandlungschance
Aus Sicht der KBV bzw. KZBV war der Verhandlungsverlauf wenig überraschend, sondern eine logische Konsequenz aus dem vornherein eng gefassten Verhandlungsspielraum. Die von den Kassen vorgeschlagenen Pauschalen seien viel zu gering angesetzt, sodass die Ärzte mit weiteren TI-Kosten belastet werden würden, so die Ärztevertreter. Zudem teilen diese die Auffassung der Bundesregierung nicht, bei der sich die Deckelung der Erstattungsbeiträge positiv auf die Preisentwicklung im Anbietermarkt auswirkt.
Kommentar:
Wie geht’s nun weiter? Nach dem KHPfEG ist nun das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am Zug. Dieses kann per Rechtsverordnung die Höhe der monatlichen Pauschale festlegen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die pauschalisierte TI-Finanzierung auf die Praxisfinanzen auswirkt. Die Akzeptanz in Sachen Digitalisierung dürfte innerhalb der Ärzteschaft angesichts der derzeitigen Finanzierungsperspektive nicht gerade steigen.