Während der Corona-Pandemie waren die Allgemeinmediziner mit vielseitigen Herausforderungen konfrontiert: Erhöhter Hygiene- und Personalaufwand trafen auf abnehmende Behandlungszahlen. Trotzdem konnten die Allgemeinmediziner einen Umsatzanstieg verzeichnen.
Weniger Behandlungen bei besserer Honorierung
Obwohl die Anzahl der Behandlungsfälle abnahm, hatten die Allgemeinmediziner einen Umsatzanstieg zu verzeichnen. Neben den politischen Maßnahmen ist dies auf das vorsichtige Handeln der Ärzte zurückzuführen. Insgesamt wurden Einsparungen vorgenommen, was sich positiv auf den Ertrag der Praxis auswirkt. Dieses achtsame Handeln der Allgemeinmediziner in Verbindung mit dem Rettungsschirm der Regierung brachte die Hausärzte gut durch die Pandemie.
So stieg der Branchenumsatz der Allgemeinmediziner im Jahr 2021 erneut im Vergleich zum Vorjahr von 9,9 Mrd. Euro auf 10,0 Mrd. Euro bzw. um 1,2%. Hintergrund der Steigerung sind neben dem Rettungsschirm auch die EBM-Reform, die Erhöhung der Gesamtvergütung sowie die Umsetzung des TSVG. Erstere hatte für eine Förderung der sprechenden Medizin gesorgt.
Ausfallrate für Allgemeinmediziner bleibt stabil
Die Hausärzte bilden eine tragende Säule in der ambulanten Versorgung. Im Jahr 2021 lag die Ausfallrate der allgemeinmedizinischen Praxen bei 0,3% und damit deutlich unter der Gesamtwirtschaft (1%). Auch in den Vorjahren wiesen die Allgemeinmediziner eine konstante Ausfallrate von 0,4% auf, was die finanzielle Stabilität der allgemeinmedizinischen Praxen verdeutlicht.
Marktstruktur verändert sich: Erneute Abnahme der hausärztlichen Praxen
Trotz der guten wirtschaftlichen Lage der Allgemeinmediziner nimmt die Zahl der Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung stetig ab, von 38.310 auf 37.925. Gleichzeitig sank auch die Zahl der Arztpraxen – ohne Berücksichtigung der MVZ – von 76.127 auf noch 74.717 Praxen in 2020. Der Abwärtstrend in der hausärztlichen Versorgung setzt sich auch im Jahr 2021 fort. Die Zahl der Praxen sank um 766 gegenüber dem Vorjahr auf 35.483 Praxen. Dabei verändern sich die Praxen zunehmend hinsichtlich ihrer Größe durch die Anstellung von Ärzten in Einzelpraxen oder kooperativen Strukturen wie Berufsausübungsgemeinschaften.
Kommentar:
Die Corona-Pandemie stellt das gesamte Gesundheitssystem vor ungeahnte Herausforderungen. Neben den organisatorischen und prozessualen Anpassungen sorgen insbesondere Mehrkosten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes für eine finanzielle Belastung. Der teilweise deutliche Rückgang der Fallzahlen wurde durch den Rettungsschirm kompensiert, der Anfang 2021 auslief. Dieser stabilisierende Rettungsschirm federte einen fallzahlbedingten Honorarverlust auf maximal 10% ab, indem die volle Vergütung der MGV an die KVen ausbezahlt wurde. Dadurch bekam jede KV dieselbe Menge an Geld wie vor der Corona-Pandemie bei weniger Fallzahlen, wodurch der Fallwert und damit das Honorar je Fall stiegen. Insbesondere die KVen, die kein RLV mehr anwenden, hatten dadurch keinerlei Verschiebungen. Auch sie verteilten die Geldmenge auf die angeforderte Leistungsmenge.
Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN