Update: Preisentwicklung digitale Gesundheitsanwendungen

Update: Preisentwicklung digitale Gesundheitsanwendungen

Seit gut einem Jahr können Ärzten und Psychotherapeuten die sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschreiben. Von den zahlreichen Gesundheitsapps fallen nur die wenigsten unter die erstattungsfähigen Anwendungen – viele der Miniprogramme haben einen eher zweifelhaften Nutzen und/oder Erfüllen die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen nicht.

Ohne BfArM-Prüfung keine DiGA-Finanzierung

Die Finanzierungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen gilt nur für solche Programme, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden sind. Neben dem Nachweis zum Datenschutz, Funktionalität oder Qualität ist seitens der Hersteller auch ein positiver Versorgungseffekt zu belegen. Werden alle Rahmenbedingungen durch den Hersteller erfüllt, erfolgt eine sofortige Aufnahme in das Verzeichnis. Liegt der wissenschaftliche Nutzennachweis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, erlaubt der Gesetzgeber die vorläufige Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis (Fast-Track-Verfahren). Innerhalb von 12 Monaten muss dann der Hersteller den positiven Versorgungseffekt in einer Studie belegen können, andernfalls endet die temporäre Listung im Verzeichnis. Derzeit sind 20 DiGA verordnungsfähig, weitere 27 befinden sich derzeit in Bearbeitung durch das BfArM.

Die Preisfindung erfolgt in zwei Schritten.

Während der zwölfmonatigen Erprobungsphase orientiert sich der Preis an den gruppenbezogenen Rahmenvereinbarungen, die zwischen Herstellerverbänden und dem GKV-Spitzenverband vereinbart worden sind. Danach wird der Vergütungsbetrag zwischen dem Hersteller und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt.

Durchschnittlich müssen die Krankenkassen 413,55 Euro für die DiGA aufwenden. Die Preisspanne der DiGA liegt dabei zwischen 116,97 und 743,75 Euro. Als erste DiGA hat Kalmeda den endgültigen Vergütungsbeitrag verhandelt. Krankenkassen müssen ab sofort 203,97 Euro für diese Anwendung entrichten, das entspricht einem Plus von 74% verglichen mit Herstellerpreis der ersten zwölf Monate.

Quellen:

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

Arrow right icon