Die andauernde Corona-Pandemie stellt das Gesundheitssystem weiterhin vor große Herausforderungen. Eines ist aber deutlich geworden: Der Infektionsschutz insbesondere für die vulnerablen Gruppen ist von höchster Bedeutung. Dazu zählen neben chronisch kranken Menschen auch Pflegebedürftige in Heimen. Nach Berechnungen des Forschungsprojekts Covid-Heim, welches die Charité Berlin in Kooperation mit dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) durchführt, lag die Sterblichkeit unter den Heimbewohnern Mitte März 2020 um 20% höher als in den Vorjahren.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht seit März in Kraft
Neben den erhöhten Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen selbst, hat der Gesetzgeber eine einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a IfSG) zum Schutz der gefährdeten Gruppen in Einrichtungen des Gesundheitswesens verabschiedet. Diese ist Mitte März 2022 in Kraft getreten. Die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht obliegt den Gesundheitsämtern. Seit dem 16. März sind Heime, Krankenhäuser oder Arztpraxen aufgefordert den Impfstatus des Personals an die zuständigen Gesundheitsbehörden zu melden. Mitarbeiter, die keinen Impfschutz vorweisen, werden im Folgenden durch das Amt kontaktiert. Kann der Impfnachweis nicht nachgereicht bzw. die fehlende Vakzinierung nicht plausibel dargelegt werden, so soll das jeweilige Gesundheitsamt ein Bußgeld aussprechen können. In letzter Konsequenz kann die Behörde ein Betretungsverbot verhängen.
Verschärfung des Personalmangels in der Pflege durch Impfpflicht?
Die Impfpflicht könnte auch in der Pflege für eine Verschärfung der Personalnot sorgen. Bundesweit meldeten sich im Januar dieses Jahres 22.000 Pflegekräfte als arbeitssuchend – eine Verdopplung im Vergleich zu 2020. Die Entwicklung könnte von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beeinflusst sein.
Kommentar:
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein wichtiger Baustein im Schutz der gefährdeten Bevölkerungsgruppen vor Corona und daher richtig und wichtig. Wie die sowieso schon chronisch überlasteten Gesundheitsämter die Impfpflicht zeitnah überprüfen wollen, bleibt allerdings abzuwarten. Auch die Umsetzung der Konsequenzen wird sicherlich nicht einfach sein. Aufwendige Einzelfallprüfungen und gerichtliche Verfahren könnten die Folge sein.
Quellen: