Zusatzbezeichnung Homöopathie aus Musterweiterbildungsordnung gestrichen

Zusatzbezeichnung Homöopathie aus Musterweiterbildungsordnung gestrichen

Die Teilnehmer des 126. Deutschen Ärztetags haben beschlossen, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) zu streichen. In Zukunft sollen die Ärztekammern demnach keine Weiterbildung für Homöopathie mehr anbieten.

Bremer Delegierte stellen Antrag

Die Musterweiterbildungsordnung zielt auf eine bundesweite Einheitlichkeit bei der Weiterbildung ab. Da allerdings nur noch vier der 17 Landesärztekammern die Homöopathie ermöglichen, forderten die Bremer Delegierten die vollständige Abschaffung der Zusatzbezeichnung. Dem Antrag wurde mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt.

Grund für das deutliche Ergebnis ist die fehlende Evidenz

Hauptkritikpunkte an der Homöopathie sind die mangelnde Evidenz und die fehlenden wissenschaftlichen Belege für den Nutzen. Trotz des Beschlusses ist es weiterhin möglich, Patienten homöopathisch zu behandeln. Ziel sei nicht, die Homöopathie zu verbieten, sondern vielmehr definierte und überprüfbare Lernziele festzulegen und abzuprüfen, so der Präsident der Ärztekammer Bremen, Dr. Johannes Grundmann.

 

Kommentar:

Die Homöopathie ist bereits seit Langem ein großer Konfliktpunkt im deutschen Gesundheitswesen, obwohl sie nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Viele Patienten wünschen sich dennoch eine homöopathische Therapie als ergänzendes oder alternatives Therapieverfahren, weshalb einige Krankenkassen die Behandlungs- und Arzneimittelkosten (teilweise) übernehmen. Gegner der Homöopathie kritisieren unter anderem die hiermit verbundene hohe finanzielle Belastung des Gesundheitssystems. Befürworter des alternativen Behandlungsansatzes verweisen jedoch darauf, dass die Ausgaben für Homöopathie – gemessen an den Gesamtausgaben der GKV – sehr gering sind. Einem Bericht des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller zufolge betrug der Apothekenumsatz für Homöopathika im Jahr 2020 insgesamt 633 Mio. Euro. Das entspricht rund 9,08% des Umsatzes der rezeptfreien Arzneimittel (6.970 Mio. Euro). Setzt man den Homöopathika-Umsatz ins Verhältnis zum Gesamtumsatz der rezeptfreien und rezeptpflichtigen Arzneimittel von ca. 61,4 Mrd. Euro, ergibt sich ein Anteil von 1,03%.

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen allerdings nur einen Bruchteil der Kosten für homöopathische Behandlungen. Laut Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie lagen die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Homöopathie im Jahr 2020 bei 6,7 Mio. Euro. Das entspricht lediglich 0,03% der gesamten Arzneimittelausgaben der GKV von 45,01 Mrd. Euro.

Quellen:

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