Zweitmeinungsverfahren: G-BA veröffentlicht Bestandsaufnahme

Zweitmeinungsverfahren: G-BA veröffentlicht Bestandsaufnahme

Das Angebot an registrierten Ärzten, bei denen sich GKV-Patienten vor planbaren Eingriffen eine Zweitmeinung einholen können, ist bei einigen Indikationen noch sehr beschränkt. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Zahl der Zweitmeinenden im Jahr 2021 hervor. Laut G-BA standen zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Schulterarthroskopie bundesweit über 450 registrierte Ärzte zur Verfügung und damit mehr als bei allen anderen Indikationen. Im Fall einer empfohlenen Amputation beim diabetischen Fußsyndrom oder eines Wirbelsäuleneingriffs hatten Patienten hingegen eine stark eingeschränkte Auswahlmöglichkeit (vgl. Tabelle).

Tabelle: Registrierte Zweitmeinungsärzte nach Indikation (Bund, Stand 2021)

EingriffZweitmeinungsverfahren seitAnzahl registrierter Ärzte
Schulterarthroskopie2020451
Hysterektomie2018/2019426
Implantation einer Knieendoprothese2021341
Tonsillektomie2018/2019245
Amputation beim diabetischen Fußsyndrom2021 63
Eingriff an der Wirbelsäule2021 50
Quelle: G-BA 2023

Gegenwärtig greift das Zweitmeinungsverfahren bereits bei 9 Indikationen. Herzkatheteruntersuchungen, Herzschrittmacher-Implantationen und Gallenblasenentfernungen wurden im aktuellen Bericht nicht berücksichtigt, da die entsprechenden Richtlinienbeschlüsse erst nach 2021 in Kraft traten.

 

Kommentar:

Das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren steht gesetzlich Krankenversicherten seit 2018/2019 für eine zunehmende Anzahl an Indikationen kostenlos zur Verfügung. Ärzte, die einen entsprechenden Eingriff empfehlen, müssen ihre Patienten mindestens 10 Tage vor der Operation auf das Zweitmeinungsrecht hinweisen. Der Rechtsanspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung wurde im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) 2015 im SGB V verankert. Das Zweitmeinungsverfahren zielt auf planbare Eingriffe ab, die als besonders „mengenanfällig“ gelten. Aufgabe des G-BA ist es, diese Eingriffe zu benennen sowie die jeweiligen indikationsspezifischen Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung sowie an die Erbringer einer Zweitmeinung zu definieren. Ärzte, die am strukturierten Zweitmeinungsverfahren teilnehmen, müssen bei der zuständigen KV besondere Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen und unabhängig sein. Die aktuell zugelassenen Ärzte finden sich unter https://arztsuche.116117.de/pages/arztsuche.xhtml.

Neben dem strukturierten Zweitmeinungsverfahren des G-BA übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für eine zweite ärztliche Meinung auch bei weiteren Eingriffen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Bericht zur Zahl der Zweitmeinenden veröffentlicht

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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