Änderungen im Steuerrecht 2020

Änderungen im Steuerrecht 2020

Der Gesetzgeber zeigte sich auch noch zum Jahresende reformfreudig – vor Weihnachten wurden noch einige Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen; zusammen mit den bereits vorher beschlossenen Veränderungen greifen zum Jahreswechsel eine Vielzahl von steuerrechtlichen Änderungen; hier einige der Wichtigsten als Zusammenfassung:

  • Jahressteuergesetz 2019 bzw., so der korrekte Name der Sammelreform ‚Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften‘; die Förderung der Elektromobilität – mit entsprechenden Sonderabschreibungsmöglichkeiten bzw. halbierter (z.T. sogar geviertelten) Bemessungsgrundlage für die private Nutzung von Dienstwägen (bis 2030 verlängert) etc. – steht im Vordergrund der Reform, das Gesetz umfasst aber auch eine Vielzahl von steuerlichen Einzelregelungen bzw. – Anpassungen für 2020 (z.B. höhere Reisekostenpauschalen, Pauschalbesteuerung für Jobtickets, Klärung Abgrenzung Geld-/Sachbezug, Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugs neuer Anlageformen (Crowdlending) etc.). (Siehe auch News vom 14.8.2019)
  • Bürokratieentlastungsgesetz: Zum Beispiel gilt die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze ab 2020 wie auch die Anhebung der Freibeträge für betriebliches Gesundheitsmanagement auf 600 € sowie die geänderten Werte für die Lohnsteuerpauschalierung (die vierteljährliche statt monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Existenzgründer greift hingegen erst für das Besteuerungsjahr 2021); die geplante Verkürzung von Aufbewahrungsfristen hat hingegen keinen Einzug in das Gesetz gefunden. (Siehe auch News vom 23.9.2019)
  • Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen dient der nationalen Umsetzung einer EU-Vorlage. Es kann nach der Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen bereits ab dem 1.7.2020 entgegengenommen werden. Das wird zu entsprechenden Aufwendungen bzw. Dokumentationspflichten für Unternehmen führen, z.B. Anzeigepflichten von Steuermodellen, Kennzeichnung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung etc.
  • Klimaschutzpaket: Neben den Emissionszertifikaten geht es auch um die steuerliche Förderung von umweltfreundlichem Verhalten z.B. steuerliche Förderung energetischer Sanierung, höhere Luftverkehrsabgabe, geringere MwSt. auf Bahnfahrkarten; die Anhebung der Entfernungspauschale sowie Mobilitätsprämien hingegen greifen erst ab 2021.
  • Forschungszulagengesetz: Steuerförderung von Forschung und Entwicklung insbesondere in KMUs; die Forschungszulage liegt bei 25 % bezogen auf eine maximale Bemessungsgrundlage in Höhe von 2 Mio. €.
  • Familienentlastungsgesetz: Mit 2020 wird hier die zweite Stufe bei höheren Grundfreibeträgen und höheren Kinderfreibeträgen wirksam; und auch eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der kalten Progression.
  • Geldwäscherichtlinie: Damit gehen u.a. erweiterte Meldevorschriften z.B. für Immobilienmakler oder Notare einher, die Ausweitung des Verpflichtetenkreises (z.B. Dienstleister im Segment von Kryptowährungen) oder höhere Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern. (Siehe auch News vom 19.8.2019)
  • Weitere Änderungen sind z.B.: Angepasste Sozialversicherungsgrenzen, Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau; neue Regeln bei der Berechnung der Grundsteuer; die (partielle) Abschaffung des Solidaritätszuschlags greift erst 2021.

 

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