Der nächste Meilenstein im Rahmen der Digitalisierungspolitik steht mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) kurz bevor. Ab Januar 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung stellen. Rechtliche Grundlage bildet dabei das Digitale-Versorgung-Gesetz sowie das erst kürzlich vom Bundestag verabschiedete Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Letzteres wird voraussichtlich im Herbst 2020 in Kraft treten. Patienten haben künftig einen Anspruch auf die Befüllung der virtuellen Akte durch den behandelnden Arzt. Ferner sollen Mediziner Versicherte bei der Verwaltung der ePA unterstützen.
Allerdings fühlt sich die Ärzteschaft für diese Aufgaben derzeit nur schlecht vorbereitet. In einer repräsentativen Umfrage der BARMER unter 1.000 Ärzten gaben nur 27 % der Ärzte an, dass sie sich gut oder sehr gut für eine Beratung qualifiziert fühlen. 40 % der Teilnehmer sind unschlüssig. Zudem wünscht sich die überwiegende Mehrheit (94 %) der Ärzte mehr Informationen zur Einführung der ePA.
Quelle: BARMER eMagazin – Elektronische Patientenakte
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