Kosten, die im Zusammenhang mit der TI-Anbindung entstehen, müssen nicht durch die Leistungserbringer selbst getragen werden, sondern die Erstattungspflicht liegt bei den Krankenkassen. Erstattet werden sowohl die Kosten für die Erstanbindung wie auch für den laufenden Betrieb. Die Installation neuer Anwendungen (z.B. Notfalldatenmanagement, E-Medikationsplan (eMP)) sind in der Finanzierung eingeschlossen.
Ärzte und Psychotherapeuten erhielten bis Ende 2019 eine Konnektor-Pauschale in Höhe von 1.547 €. Seit dem 1.1.2020 sank die Pauschale auf 1.014 €. Um die weiteren Anwendungen wie den eMP oder das NFDM nutzen zu können, werden Arztpraxen neben den stationären Kartenterminals im Empfangsbereich diese auch bald im Sprechzimmer benötigen.
Um den Kauf weiterer stationärer Kartenterminals zu fördern, wurde die Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband angepasst. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten seit dem vierten Quartal 2019 535 € pro Gerät, was einer Erhöhung der Pauschale um 100 € entspricht.
Die prophezeite Preissenkung bedingt durch einen erhöhten Wettbewerb zwischen den TI-Herstellern ist bisher nicht eingetreten. Vielmehr ist zu beobachten, dass sich die Marktpreise an die Vorgaben der Finanzierungsvereinbarungen angleichen.
Übersicht Erstattungen der Telematikinfrastruktur (Stand 4. Quartal 2019)
Quelle: E-Marktwissen