Der Begriff Franchise hat seinen Ursprung im Französischen und bis zum 19. Jahrhundert beschrieb der Begriff die Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung von Rechten Dritter. Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer:
- Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf.
- Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten.
- Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information.”
Ähnlich einem belegärztlichen System, stellt ein Betreiber dem Arzt bzw. Zahnarzt eine mehr oder weniger komplette Infrastruktur zur Verfügung, die die Praxis hinsichtlich der Kapitalbindung nach außen “schlank” erscheinen lässt.
Quelle: E-MARKTWISSEN
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