Corona-Pandemie: keine Mengenbegrenzung bei Videosprechstunden

Corona-Pandemie: keine Mengenbegrenzung bei Videosprechstunden

Vertragsärzte und -psychotherapeuten dürfen ihren Patienten ab dem 1.4.2020 unbeschränkt Videosprechstunden anbieten. Hierauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband aufgrund der zunehmenden Anzahl an Corona-Infizierten geeinigt. Da die Limits bezüglich Leistungsmenge im laufenden Quartal voraussichtlich nicht überschritten werden, gilt die Sonderregelung zunächst für das zweite Quartal 2020 und wird bei Bedarf verlängert.

Ziel ist es, die Praxen zu entlasten und die Ausbreitung des Virus in den Praxen zu verhindern. Generell gilt die Empfehlung, dass Patientenbesuche in den Praxen auf medizinisch notwendige Fälle beschränkt werden sollen. Bislang gilt eine Fall- und Mengenbeschränkung (Videosprechstunden sind auf maximal jeden 5. Patienten und maximal 20% aller Leistungen limitiert). Für Vertragsärzte gibt es weder Indikationseinschränkungen noch ist ein vorangegangener persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich. Für Psychotherapeuten gelten spezielle Voraussetzungen – u.a. ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung notwendig. Weitere Informationen (u.a. zur Abrechnung) sind auf der Website der KBV abrufbar (vgl. https://www.kbv.de/html/1150_44943.php).

Quelle: KBV – Coronavirus: Videosprechstunden unbegrenzt möglich

 

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