Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe muss den eRezept-Rollout aussetzen. Grund hierfür ist die Entscheidung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), die den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bei der Übertragung des eRezepts ablehnt. Für das Projekt wurde von der Nationalen Agentur für Digitale Medizin, gematik, das Erfolgskriterium formuliert, dass 25% aller eRezepte elektronisch eingelöst werden müssen. Der Ausschluss des eGK-Weges führt nun zur Nichterreichung dieses Zieles.
In Westfalen-Lippe beteiligen sich seit September 2022 rund 250 Praxen am Rollout des eRezepts, wobei die Funktionen des eRezeptes umfänglich geprüft werden. Nun war der sukzessive Ausbau auf weitere Teilnehmer geplant. Dies findet vorerst – aufgrund der Entscheidung des BfDI – nicht statt. Der Rollout wird sich vermutlich bis Mitte 2023 verzögern. Die KV-Vorstandschaft ist empört, „[…] denn jetzt sind zusätzliche technische Anpassungen in den Apotheken-Verwaltungssystemen und in den Konnektoren für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich“, so Thomas Müller (KVWL-Vorstand). Für Ärzte sei es nicht zumutbar, bis Mitte nächsten Jahres ausschließlich papiergebundene eRezepte auszustellen.
Kommentar:
Ursprünglich war der Rollout auch in Schleswig-Holstein geplant. Allerdings wurden auch in dieser KV-Region Mängel festgestellt. So wurde der KVSH seitens der Datenschutzbehörde untersagt, den datenlosen QR-Code vom eRezept per SMS oder Mail an Patienten oder Apotheken zu senden. Dies wird als Übermittlung von Gesundheitsdaten angesehen. Der QR-Code selbst enthält keine Daten, sondern stellt nur eine Schlüsselfunktion dar. Scannt die Apotheke den Code, kann das vollständige Rezept abgerufen und die Medikamente abgegeben werden. Der eRezept-Rollout ist daher in beiden teilnehmenden KV-Regionen aufgrund datenschutzrechtlicher Probleme vorerst gescheitert.
Quellen: