Die EU Richtlinie 2019/1151 ist demnach verbindlich bis August 2021 in nationales Recht umzusetzen – sie bezieht sich auf die Online-Eintragung von GmbHs oder UGs (haftungsbeschränkt) durch natürliche Personen innerhalb der EU (Bargründung) sowie auf die Online-Eintragung von Zweigniederlassungen.
Eine Gründung soll demnach anhand eines zu entwickelnden Standardformulars innerhalb von fünf Tagen – bei Vorliegen aller Unterlagen sowie des eingezahlten Stammkapitals – erfolgen können.
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