Neue Leistung bei Erdnussallergie für Kinder und Jugendliche

Neue Leistung bei Erdnussallergie für Kinder und Jugendliche

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 1.7.2022 die Aufnahme der oralen Hyposensibilisierung bei einer Erdnussallergie mit dem Wirkstoff AR101 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen. Der Beschluss ist Ergebnis der Fachinformationsprüfung „Orale Immuntherapie AR101“ im Rahmen der frühen Nutzenbewertung.

Die mit dem Beschluss angesprochene Zielgruppe von Patienten mit bestätigter Erdnussallergie im Alter zwischen vier und 17 (zu Beginn der Therapie) erhalten das Medikament mit dem Handelsnamen Palforzia®. Für die Behandlung mit dem Medikament ist die ärztliche Aufsicht erforderlich, da das Risiko einer allergischen Reaktion besteht. Gemäß Beschluss gibt es hierfür ab Juli zwei neue extrabudgetär vergütete Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM Abschnitt 30.1.3:

  • GOP 30133 (62 Punkte/6,99 Euro): Medikamentengabe und Nachbeobachtung, viermal am Behandlungstag abrechenbar
  • GOP 30134 (156 Punkte/17,58 Euro): Gabe der letzten Dosis am Tag der beginnenden Aufdosierung und der ersten Dosis jeder neuen Steigerung der Dosisstufe inklusive Nachbeobachtung, einmal am Behandlungstag abrechenbar (auch nach erneuter Aufnahme der Behandlung)

Zur Abrechnung berechtigt sind alle Fachärzte für: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Kinder- und Jugendmedizin, Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzte sowie Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Allergologie. Behandelnde Ärzte müssen für den Notfall eine Schockbehandlung und Intubation sicherstellen.

 

Kommentar:

Seit 2011 müssen neu zugelassene Arzneimittel das Verfahren der frühen Nutzenbewertung entsprechend dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) durchlaufen haben, um zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden zu können. Laut AMNOG ist der G-BA verpflichtet, bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen spätestens sechs Monate nach deren Zulassung eine Beurteilung hinsichtlich ihres Zusatznutzens abzugeben. Allein im vergangenen Jahr hat der G-BA 146 frühe Nutzenbewertungen für neue Arzneimittel verabschiedet.

Quelle: KBV – Erdnussallergie bei Kindern und Jugendlichen: Neue Leistungen für orale Immuntherapie ab Juli im EBM

Arrow right icon