Neue zahnärztliche Approbationsordnung endlich verabschiedet

Neue zahnärztliche Approbationsordnung endlich verabschiedet

Am 7. Juni wurde vom Bundesrat eine neue Approbationsordnung für die Ausbildung und Zulassung von Zahnmedizinern (ZApprO) verabschiedet. Nachdem die Überarbeitung bereits im Jahr 2005 angestoßen wurde, hatte das Bundeskabinett bereits 2017 eine Novellierung der seit 1955 gültigen Approbationsordnung beschlossen, die jedoch vom Bundesrat zunächst abgelehnt wurde. Nun wurde endlich eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt, womit jetzt wieder die Bundesregierung am Zug ist. Setzt diese die Änderungen des Bundesrates zeitnah um, kann die neue ZApprO zum 1.10.2019 in Kraft treten.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt die Modernisierung der nicht mehr zeitgemäßen ZApprO und deren Präsident, Dr. Peter Engel, spricht von einer guten Nachricht für die Zahnmedizin.

Die wichtigsten Inhalte der neuen ZApprO:

Das Zahnmedizinstudium ist weiterhin als fünfjähriges universitäres Studium konzipiert und ist wie folgt aufgebaut:

  • Vorklinischer Studienabschnitt (4 Semester)
  • Klinischer Studienabschnitt:
    • 2 Semester Ausbildung am Phantom
    • 4 Semester Ausbildung am Patienten

Jeder Studienabschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung.

Die Neuregelung sieht außerdem eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses Dozent – Studenten von bislang 1:20 auf 1:15 beim Unterricht am Phantom und von 1:6 auf 1:3 beim Unterricht am Patienten vor.

Die Prävention (Vorsorge und Zahnerhaltung) wird künftig stärker in den Vordergrund gerückt, was den in der Agenda Mundgesundheit 2017-2021 festgehaltenen Positionen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen von Bund (KZBV) und Ländern entspricht sowie der im gemeinsamen Positionspapier “Zukunft der zahnärztlichen Berufsausübung” festgeschriebenen Haltung von KZBV, BZÄK und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Restaurative Studieninhalte erhalten ebenfalls mehr Gewicht. Damit wird der inzwischen stark verbesserten Mundgesundheit Rechnung getragen, die eine Verschiebung des Behandlungsbedarfs von Zahnersatz hin zur Zahnerhaltung/Prävention zur Folge hat.

Ein weiterer Bestandteil des Studiums wird künftig das Thema Strahlenschutz sein. Der Fachkundenachweis im Strahlenschutz wird mit Bestehen des dritten Abschnitts der zahnärztlichen Prüfung erworben und beinhaltet auch die intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen und Fernröntgenaufnahmen des Schädels.

Neu aufgenommen wird der Querschnittsbereich “Wissenschaftliches Arbeiten”, wodurch die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten der Studierenden verbessert werden soll.

Mit der Überarbeitung wurde auch die Anerkennung  zahnmedizinischer Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, bundeseinheitlich geregelt. Die Eignungs- und Kenntnisprüfung, die ausländische Bewerber absolvieren müssen, wird sich künftig am Standard der deutschen zahnmedizinischen Staatsexamensprüfung orientieren. Zudem erhalten ausländische Bewerber künftig nur dann eine Berufserlaubnis, wenn sie über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen.

Quellen:

 

 

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