Neuerungen und Ausblick 2020 für Apotheker

Neuerungen und Ausblick 2020 für Apotheker

Mit der Einführung der Bonpflicht zum 1.1.2020 wurden bereits alle Apotheker mit einer neuen Regelung bedacht. Im Laufe des Jahres wird es für sie noch weitere Änderungen geben:

  • Die ab März 2020 gültige Masernimpfpflicht sieht auch die Möglichkeit von Impfungen in Apotheken vor (zunächst jedoch nur im Rahmen von Modellvorhaben).
  • Ebenso wird es ab März die speziell gekennzeichneten Wiederholungsrezepte geben, d.h. Apotheker können bis zu drei weiteren Malen ein entsprechendes Arzneimittel z.B. für Chroniker abgeben, ohne dass es eines neuen Rezepts bedarf.
  • Ausweitung der Aut-idem-Regelung d. h auch für PKV-Versicherte (incl. Selbstzahler und Beihilfeempfänger), also die Substitution wirkstoffgleicher Arzneimittel.
  • Bis Ende September müssen sich die Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben. Mit der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts außerhalb von Modellregionen und Pilotprojekten ist hingegen frühestens 2021 zu rechnen. Mit Spannung bleibt abzuwarten, wer das Rennen bzw. die Marktführerschaft im Wettbewerb und den digitalen Service/die entsprechende Plattform machen wird.
  • Zudem dürfte mit weiteren rechtlichen Regelungen, z.B. im Rahmen eines zusätzlichen E-Health-Gesetzes, zu rechnen sein (vielleicht erhalten die Apotheker eine Vergütung für die E-Medikationspläne).
  • Rechtlicher Rahmen: Die noch nicht final geklärten Aspekte rund um den Rx-Versandhandel (Rx-Boni-Verbot) sowie die Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind die Themen, die für die Apotheker am wichtigsten sind.

Hinsichtlich des Rx-Boni-Verbots, das im Sozialgesetzbuch verankert werden soll, gilt es insbesondere die Abstimmungsgespräche mit der EU-Kommission abzuwarten. Ohne deren Zustimmung müsste das Thema wieder neu überdacht werden (z.B. Boni-Deckel). Der Entwurf dieser Regelung ist im Apothekenstärkungsgesetz zu finden, das noch weitere Änderungen für Apotheker enthält: So soll es künftig pharmazeutische Dienstleistungen geben, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen vergütet werden. Die relevanten Details bedürfen jedoch auch hier noch der Klärung. Es ist daher unsicher, ob es bereits 2020 derartige vergütete Leistungen für Apotheker geben wird.

Ebenfalls noch nicht geklärt sind die geplanten Regelungen zu den Lieferengpässen. Dieses  Thema soll u.a. im Fairen-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG), das evtl. bereits im Frühjahr beschlossen werden könnte, berücksichtigt werden. Ein aktueller Vorschlag sähe z.B. vor, dass dann auch nicht rabattierte Arzneimittel abgegeben werden dürften und/oder eine Vereinfachung bei ausländisch gekennzeichneten Arzneien greifen würde.

Quellen:

 

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