Pflegereform: Wie wird die ambulante Pflege entlastet?

Pflegereform: Wie wird die ambulante Pflege entlastet?

Schon jetzt sind rund 5 Mio. Menschen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) als pflegebedürftig eingestuft – Tendenz steigend. Damit wächst auch die finanzielle Belastung der Kostenträger. Ende 2022 lag das Defizit der gesetzlichen Pflegeversicherung bei rund 2,2 Mrd. Euro. Aber nicht nur die Pflegekassen stehen vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen, auch die Pflegebedürftigen selbst sehen sich mit immer größeren Eigenanteilen konfrontiert.

Zur Sicherstellung der Finanzierung der Pflegeversicherung und gleichzeitiger Entlastung der Pflegebedürftigen wurde das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) auf den Weg gebracht. Seit Juli 2023 ist dieses in Kraft.

Steigerung der Beitragssätze

Insgesamt steigen Beitragssätze der Pflegeversicherung um 0,35%. Die Erhöhung geht dabei insbesondere zulasten der kinderlosen Beitragszahler. Für Letztere liegt der Beitrag seit Juli bei 4%, dem gegenüber steht ein Beitragssatz für Mitglieder mit einem Kind (unter 25 Jahren) von lediglich 3,4%. Durch die Anpassung der Beitragssätze werden Mehreinnahmen von 6,6 Mrd. Euro jährlich generiert.

Wie sollen die zusätzlichen Mittel in der ambulanten Pflege eingesetzt werden?

Die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sollen in den kommenden Jahren schrittweise entlastet werden. Der Bedarf ist groß. Die Pflege zu Hause ist noch immer die bevorzugte Pflegeform.

Ambulante Pflege

  • Zum 1.1.2024: Anhebung des Pflegegelds und der ambulanten Sachleistungen um 5%.
  • Zum 1.1.2025: Anstieg aller Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (inkl. teil- und vollstationär) um weitere 4,5%. Gleiches gilt für das Pflegegeld, welches für die Angehörigenpflege vom Pflegebedürftigen frei eingesetzt werden kann.
  • Zum 1.1.2028: Inflationsbedingte Erhöhung der Leistungsbeträge. Referenz für den Anstieg ist die Kerninflationsrate der vorausgegangenen drei Kalenderjahre. Die Dynamisierung gilt für alle Leistungsbeträge (Geld- und Sachleistungen).

 

Kommentar:

Die Pflegereform war ein notwendiger Schritt, um die Finanzierung zumindest kurzfristig sicherstellen und die Pflegebedürftigen zumindest ein Stück weit entlasten zu können. Gleichwohl bleibt die Reform ein Tropfen auf den heißen Stein, denn schon in wenigen Jahren wird die demografische Entwicklung das Reformvorhaben überholt haben. Langfristig muss ein generationengerechtes Finanzierungskonzept für die Pflege der Zukunft entwickelt werden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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