Niedersachsen: Pionier bei den Regionalen Gesundheitszentren

Niedersachsen: Pionier bei den Regionalen Gesundheitszentren

Niedersachsen übernimmt mit der Umwandlung von Klinikstandorten in Regionale Gesundheitszentren (RGZ) eine bundesweite Vorreiterrolle. Das erste RGZ in Ankum (Landkreis Osnabrück) ergab sich aus der Umwandlung eines stark unterbelegten Krankenhauses und öffnete seine Pforten bereits im April 2023 und dient als Modell für zukünftige Zentren. Das RGZ beherbergt nun die Orthopädie, Innere Medizin und Chirurgie als Belegabteilungen des angeschlossenen Medizinischen Versorgungszentrums. Geplant sind ferner Angebote im Bereich der Kurzzeitpflege sowie in der Langzeitintensivpflege. Nun sollen drei weitere RGZ folgen.

Mit dem Ziel der Versorgungssicherung hat Niedersachsen das Modell der Regionalen Gesundheitszentren mit der zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Landeskrankenhausreform gesetzlich verankert. Als Mindestvoraussetzungen für den Betrieb eines RGZ sieht das Landeskrankenhausgesetz folgende Punkte vor:

  • Erreichbarkeit von 24/7
  • Angebote zur ambulanten fachärztlichen Versorgung (unter Berücksichtigung der regionalen Versorgungslage)
  • Vorhaltung einer bettenführenden Pflegeeinheit

RGZ, die einen Krankenhausteil beinhalten, bleiben nach Auskunft des Gesundheitsministeriums ein Krankenhaus und verbleiben damit im Krankenhausplan.

Finanzielle Unterstützung erhalten die RGZ durch das Land, das für die Umwandlung unrentabler Kliniken im Doppelhaushalt 2022/2023 pro Standort jeweils bis zu zwei Millionen Euro vorsieht. Bei der Entscheidung über die Standorte und das Leistungsangebot entscheidet der Krankenhausplanungsausschuss im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium.

Regionale Versorgungszentren: Vernetzung ambulant-ärztlicher Versorgung mit lokaler Daseinsfürsorge

Neben den RGZ gibt es in Niedersachsen mit den Regionalen Versorgungszentren (RVZ) ein weiteres innovatives ambulantes Versorgungsmodell – jedoch ohne stationäre Angebote. RVZ sehen einen Zusammenschluss von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit Angeboten der lokalen Daseinsvorsorge vor, die sich am Bedarf vor Ort ausrichten. Möglich sind Angebote wie Tagespflege, Familien- oder Seniorenpflege, Hebammendienste, Präventionskurse, Suchtberatung, Ergo-, Logo- oder Physiotherapie, haushaltsnahe Dienstleistungen. Des Weiteren sieht das Konzept Multifunktionsräume (z.B. für Nachbarschaftsinitiativen) oder die Einrichtung eines Cafés vor. RVZ werden gegenwärtig an fünf Standorten von den jeweiligen Gebietskörperschaften umgesetzt und erhalten im Rahmen eines bis Ende 2023 laufenden Modellprojekts eine Förderung durch das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB).

 

Kommentar:

Das Konzept der RGZ ist nicht neu. Eines der Ziele des zum 1.1.2016 errichteten Krankenhausstrukturfonds war die Umwandlung kleiner unrentabler Krankenhäuser in sogenannte Integrierte Versorgungszentren (IGZ). Ziel war es, von der Schließung bedrohte Krankenhäuser auf dem Land in Gesundheitszentren umzuwandeln, die vor allem die hausärztlich-internistische Versorgung der Patienten sicherstellen sollen. Ähnlich wie die RGZ sahen die IGZ eine kleine Bettenabteilung – allerdings ohne Intensivstation oder Operationssäle vor. Ferner war die Möglichkeit der kurzzeitigen Pflege und Überwachung essenzieller Bestandteil des Versorgungskonzepts. Eine flächendeckende Umsetzung unterblieb; aktuell ist das Konzept jedoch im Rahmen der geplanten Krankenhausreform und mit Blick auf das niedersächsische Modell wieder in der Diskussion.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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