Die zuletzt bis 30. Juni geltende Corona-Hygienepauschale für Privatpatienten wird erneut verlängert. Hierauf haben sich die Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Bundeszahnärztekammer und die Beihilfekostenträger geeinigt. Die Pauschale soll den in Zusammenhang mit der Pandemie verursachten Mehraufwand in den Praxen (Hygienemaßnahmen und Patientensicherheit) abdecken. Vertragsärzte und -zahnärzte dürfen die Pauschale nun bis zum 30.9.2021 bei der Behandlung von Privatpatienten weiterhin abrechnen. Auch für weitere Berufsgruppen wurden die Sonderregelungen bei der Behandlung von Privatpatienten verlängert.
Regeln:
- Ärzte: Ansatz der Analogziffer 245 GOÄ zum einfachen Satz (6,41 Euro) bei jedem unmittelbaren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt; bei Ansatz der Ziffer darf ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden
- Zahnärzte: Ansatz der GOZ Nr. 3010, einfacher Satz (6,19 Euro)
- Psychotherapeuten: Abrechnung von Videosprechstunden (auch ohne persönlichen Erstkontakt) weiterhin möglich
- Heilmittelerbringer: Vergütungszuschlag von 1,50 Euro je Behandlung; Videotherapie bleibt unter der Voraussetzung erstattungsfähig, dass diese Therapieform zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde und der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürwortet.
Quellen:
- PKV – Private Krankenversicherung leistet starken Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise
- PKV – Corona-Hygienepauschale: PKV-Extravergütung noch ein Mal verlängert
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