Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben im Rahmen der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung eine Erhöhung des monatlichen Gehaltszuschusses für Weiterbildungsassistenten von 400 Euro verabschiedet. Ärzte in Weiterbildung erhalten mit einer Vollzeitstelle somit künftig 5.400 Euro.
Ziel der Weiterbildungsförderung ist es, bedarfsgerecht einen Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen und wohnortnahen fachärztlichen Versorgung zu leisten. Um die Attraktivität des ambulanten Bereichs für weiterzubildende Ärzte zu gewährleisten, wird deren Entgelt in diesem Zuge an die im Krankenhaus übliche Vergütung angelehnt. Zur Finanzierung werden die Kosten in gleichen Anteilen auf die KVen und die gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen verteilt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt an den Inhaber der Praxis als Zuschuss zum Bruttogehalt des Arztes in Weiterbildung.
Im Rahmen der Weiterbildungsförderung werden nicht alle Fachgruppen gefördert. Neben mindestens 7.500 allgemeinmedizinischen Weiterbildungen werden auch maximal 2.000 Weiterbildungen in anderen Fachgruppen gefördert. Diese werden von den regionalen KVen in Absprache mit den Krankenkassen vor Ort festgelegt, um die Weiterbildung in jenen Fachgruppen zu fördern, in denen der örtliche Bedarf besonders ausgeprägt ist.
Kommentar:
Die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung legt bundesweite Standards für die Förderung fest. Neben der Höhe der Förderung sind hier auch die förderfähigen Fachgruppen und die Rahmenvorgaben für die mit der Förderung verbundenen Koordinierungsstellen (unterstützen beim Fachgebiet- und Arbeitsstättenwechsel sowie der Suche und Vermittlung von Weiterbildungsplätzen) und Kompetenzzentren (bieten zusätzliche Fort- und Weiterbildungsangebote für die Weiterbildungsassistenten), welche ein strukturelles Vorgehen sichern, geregelt.
Häufig geförderte Fachgruppen
Auch wenn die Auswahl der geförderten Fachgruppen letztendlich von der örtlichen KV abhängt, gibt es Disziplinen, die in nahezu allen Bezirken gefördert werden. Zu diesen gehören Kinder- und Jugendmedizin, Ophthalmologie, Gynäkologie, Dermatologie, Neurologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sowie Psychiatrie und Psychotherapie. Weitere Disziplinen, die häufig unter die Förderung fallen, sind die Chirurgie, die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie, die psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Urologie.
Evaluationsbericht sichert Qualität und Effizienz
Die Qualität und Effizienz der Weiterbildungsförderung wird im Rahmen einer jährlichen Evaluation erhoben und transparent gemacht. Seit 2010 ist ein deutlicher Anstieg bei der Anzahl der ambulant geförderten Ärzte zu verzeichnen. Waren es 2010 noch 3.483 Ärzte, so sind zehn Jahre später bereits 8.473 Ärzte zu zählen (+143 Prozentpunkte). Circa die Hälfte davon Vollzeitäquivalente bei steigendem Trend zur Teilzeittätigkeit. Allein auf die Förderung der Allgemeinmedizin bezogen, entfiel daher im Jahr 2020 eine Fördersumme von mittlerweile rund 279 Mio. Euro.
Quellen: