Apothekenreform bringt Umschichtungen, aber nicht mehr Geld

Apothekenreform bringt Umschichtungen, aber nicht mehr Geld

Kurz vor Weihnachten hat das BMG ein Eckpunktepapier für die Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform vorgelegt. Nachdem bereits im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, dass die Regierung sich insbesondere für die finanzielle Stärkung der (Land-)Apotheken einsetzen würde und angesichts der sich zuspitzenden Kostensituation von Apotheken, waren die Erwartungen hoch. Statt einer wie von den Standesvertretern geforderten generellen Honoraranpassung sehen die Eckpunkte vielmehr Umschichtungen vor, z.B. hinsichtlich Apothekentypen und/oder des Leistungsportfolios (große bereits jetzt margenträchtige Apotheken sollen nicht profitieren, sondern eher strukturschwache Standorte):

Umschichtung statt mehr Geld für Apotheken!

  • Mehr Geld für Nachtdienste: Ein zentraler Aspekt ist die vorgesehene um ca. ein Drittel verbesserte Vergütung im Nacht- und Notdienst; der Zuschlag, aus dem sich der Notdienstfonds speist, soll demnach von 21 auf 28 Cent pro abgegebene Rx-Packung steigen, d.h. der Fonds dürfte in Summe um 50 Mio. Euro auf über 200 Mio. Euro wachsen. Hier profitieren insbesondere Landapotheken, da diese häufiger Notdienste übernehmen als die Mitbewerber im urbanen Raum.
  • Erhöhung Fixum bei geringerem variablem Anteil: Aktuell erhalten die Apotheken für jedes rezeptpflichtige Medikament 8,35 Euro plus 3% (bezogen auf den Apothekeneinkaufspreis); dieser variable Anteil soll nun zunächst auf 2,5% ab 2025 und schließlich auf 2% reduziert werden. Die dabei eingesparten Mittel sollen auf der anderen Seite für eine Erhöhung des Fixbetrags verwendet werden. Damit erhöht sich der Deckungsbeitrag für jene Apotheken, die im Schnitt weniger teure Arzneimittel abgeben und umgekehrt verdienen Spezialapotheken weniger, z.B. würde sich die Apothekenvergütung bei Hochpreisern, die im vierstelligen Bereich liegen, um mindestens ein Viertel verschlechtern (Berechnungen: Rebmann Research).

Zudem soll das Fixum künftig – ab 2027 – einer regelmäßigen Überprüfung bzw. Anpassung unterliegen; das Fixum in Höhe von derzeit 8,35 Euro wurde zuletzt 2013 und damals um 3,1% (nach neun Jahren) erhöht.

Eine Entlastung bringe zudem der Wegfall des erhöhten Apothekenabschlags ab 1. Februar 2025, dann gelten wieder die 1,77 Euro statt der 2 Euro.

Weitere Aspekte für eine Apothekenreform

Neben den Vergütungsaspekten werden im Eckpunktepapier auch weitere Bereiche wie Telepharmazie, Entbürokratisierung/Flexibilisierung (z.B. hinsichtlich Öffnungszeiten, Anforderungen an Zweig- bzw. Filialapotheken) und zusätzliche Versorgungsaufgaben von Apotheken thematisiert (vgl. hierzu auch News vom 10.10.2023).

Wie geht’s weiter?

Mit der Überführung der Eckpunkte in ein Gesetzgebungsverfahren ist erst im zweiten Halbjahr 2024 zu rechnen.

 

Kommentar:

Standesvertreter zeigen sich enttäuscht, hatten sie doch auf eine umfassende Honorarerhöhung gehofft und u.a. wiederholt darauf hingewiesen, dass das Fixum auf mindestens 12 Euro erhöht werden müsse.

Legt man jedoch gemäß der ABDA-Zahlen von 2022 ca. 900 Mio. Rx-Packungen mit einem Durchschnittspreis von ca. 71 Euro (ohne MwSt.) zugrunde, ergäben sich ca. 460 Mio. Euro freie Mittel durch die Reduzierung des variablen Anteils von 3% auf 2%; d.h. pro Packung wäre das ein Plus von nur gut 50 Cent (und damit einem Gesamtfixum, das mit unter 9 Euro weit weg von den Forderungen der Standesvertreter liegt).

Siehe auch News vom 6.9.2023 sowie 03.05.2023

Quellen:

Petra Seisl
Autor Dr. Petra Seisl
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