Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband konnten sich im Erweiterten Bewertungsausschuss am 11.12.2019 endlich auf eine Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) verständigen. Damit steht einem Inkrafttreten zum 1.4.2020 nichts mehr im Wege. Ursprünglich war die Umsetzung der Reform bereits zum 1.1.2020 geplant, musste jedoch mangels Einigung verschoben werden. Ziel der Reform ist eine Stärkung der sprechenden Medizin. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe der Punktsummen- und Ausgabenneutralität geht dies zulasten der technischen Fachrichtungen. Keine Einigung konnte bezüglich der besseren Vergütung für Hausbesuche erzielt werden, die nun als separater Punkt auf das kommende Jahr verschoben wird. Die Kassen hatten auf einer Gegenfinanzierung in Form der Kürzung der Versichertenpauschale bestanden.
Quelle: KBV – Weiterentwicklung des EBM
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