EU beschließt Amalgam-Verbot ab 2025

EU beschließt Amalgam-Verbot ab 2025

Ab dem 1.1.2025 wird die Verwendung von Dental-Amalgam in nahezu allen Ländern der Europäischen Union (EU) verboten und nur noch in wenigen medizinischen Ausnahmefällen möglich sein. Darauf einigten sich Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten am 8.1.2024. Lediglich für Tschechien und Slowenien ist eine 18-monatige Übergangsfrist vorgesehen, da hier bislang nur Amalgamfüllungen vom öffentlichen Gesundheitssystem voll erstattet werden.

Der Export des zu 50% aus Quecksilber bestehenden Dental-Amalgams wird ebenfalls ab Anfang 2025 verboten sein und ab dem 1.7.2026 dann auch Herstellung und Einfuhr. Bis zum 31.12.2029 soll von der EU-Kommission eine Entscheidung dazu getroffen werden, ob die Verwendung von Dental-Amalgam komplett – also auch für die bis dahin noch erlaubten Ausnahmefälle – verboten werden soll.

 

Kommentar:

Risiken von Quecksilber für Gesundheit und Umwelt sind seit Langem bekannt

Amalgam besteht zu 50% aus dem hochgiftigen Quecksilber. Dessen Verwendung ist aufgrund der Gesundheits- und Umweltrisiken schon seit Langem umstritten. Bereits im Jahr 2013 wurde unter dem Dach der Vereinten Nationen von 90 Ländern die Minamata-Konvention zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch die Freisetzung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen unterzeichnet. Umgesetzt wurde die in der Minamata-Konvention festgeschriebene Willenserklärung innerhalb der EU mit der EU-Quecksilberverordnung (EU) 2017/852, die seit dem 1.1.2018 in Kraft ist. Ziel der Verordnung ist es, die Quecksilberemissionen zu reduzieren und die Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Amalgam darf seither nicht mehr als Füllungsmaterial für Milchzähne für Kinder unter 15 Jahren und für Schwangere verwendet werden. Seit dem 1.1.2019 müssen zahnmedizinische Einrichtungen innerhalb der EU mithilfe von Amalgamabscheidern sicherstellen, dass Amalgamreste nicht ins Abwasser gelangen, sondern fachgerecht entsorgt werden. Außerdem darf Amalgam nun nur noch in vordosierter, verkapselter Form genutzt werden.

Zahnarztpraxen sind derzeit noch die größten Verbraucher von Quecksilber

EU-weit werden aktuell noch rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnfüllungen verwendet. Damit sind Zahnarztpraxen die Nummer-1-Verbraucher von Quecksilber. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2022 noch rund 1 Mio. Amalgamfüllungen neu gelegt. Gemessen am Anteil aller Zahnfüllungen entfällt auf Amalgamfüllungen allerdings nur noch ein Anteil von 2,4%. Als alternatives Füllmaterial werden am häufigsten Kunststoffkomposite genutzt. Rund die Hälfte der EU-Staaten verzichten bereits auf die Verwendung von Amalgam oder haben die Verwendung auf unter 1% reduziert. Die nordeuropäischen Länder Schweden, Norwegen und Dänemark verzichten bereits komplett auf die Verwendung. Dennoch haben sich deutsche Zahnarztverbände, Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung jüngst noch gegen ein Verbot des aus ihrer Sicht bewährten Füllmaterials ausgesprochen.

Quelle: ZMK – Beschlossen: weitestgehender Amalgam-Ausstieg ab 2025

Verena Heinzmann
Autor Verena Heinzmann
Arrow right icon