Neue GKV-Leistung: Systemische Therapie für Erwachsene

Neue GKV-Leistung: Systemische Therapie für Erwachsene

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen künftig die systemische Therapie bei psychisch kranken Erwachsenen. Nach jahrelangen Beratungen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November 2018 den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie im Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen anerkannt. Am 22. November 2019 folgte der Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. Nun hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um die neue Leistung im einheitlichen Bewertungsmaßstab abzubilden.

“Die systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Dabei werden zusätzlich zu einem oder mehreren Patienten (“Indexpatient”) weitere Mitglieder des für den Patienten bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktion zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt.” (Quelle: Psychotherapeutenkammer NRW). Das Verfahren kann laut G-BA künftig in Form einer Einzel- oder Gruppentherapie oder als Kombination zwischen Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden. Leistungsberechtigt sind ärztliche Psychotherapeuten sowie Psychologischen Psychotherapeuten mit einer Weiterbildung für das spezielle Therapieverfahren.

Quelle: G-BA – Beschluss: Systemische Therapie bei Erwachsenen

 

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