Das kombinierte Screeningprogramm auf Gebärmutterhalskrebs kann wie geplant zum 1. Januar 2020 starten. Ermöglicht wird dies durch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene befristete Aussetzung der Dokumentationsvorgaben. Der Beschluss zur Einführung des Programms war bereits am 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Für Probleme hatte jedoch die verpflichtende elektronische Dokumentation der Untersuchung durch die Ärzte gesorgt. Die so erfassten Daten sollten zur Beurteilung/Weiterentwicklung des Programms dienen. Die hierfür erforderliche Praxissoftware wird jedoch Anfang 2020 noch nicht verfügbar sein. Dadurch wären die Voraussetzungen für die Abrechnung der Screeningleistung durch die Niedergelassenen nicht gegeben. Um den Start nicht zu verzögern, hat nun der G-BA die entsprechenden Dokumentationsvorgaben vorerst ausgesetzt.
Die Änderungen der Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) hat der Bewertungsausschuss am 11. Dezember 2019 einstimmig unter dem Abschnitt 1.7.3.2. beschlossen.
Quellen:
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Screening auf Gebärmutterhalskrebs soll wie geplant starten – Dokumentationsvorgaben werden befristet ausgesetzt
- KBV: Früherkennung Gebärmutterhalskrebs – Neuerungen ab Januar 2020
- KBV: Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 455. Sitzung am 11. Dezember 2019
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