Stand zur Apotheken-Reform (Teil 2)

Stand zur Apotheken-Reform (Teil 2)

Mitte Juli 2019 hat das Bundeskabinett das Vorhaben zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) auf den Weg gebracht. Da am 20. September die Beratungen im Bundestag anstehen, hier ein update zur derzeitigen Situation:

Der Entwurf des Gesetzes umfasst zwei Teile:

  1. Das Apothekenstärkungsgesetz (gestrige News Teil 1)
  2. Eine Sammelverordnung, die die Apothekenbetriebsordnung einerseits sowie die Arzneimittelpreisverordnung andererseits betrifft (News Teil 2)

Bei den Anpassungen im Rahmen der Sammelverordnung geht es inhaltlich u.a. um folgende Aspekte:

  • Apothekenhonorar:
    • Erhöhung der Notdienstpauschale (von 16 auf 21 Cent je Rx-Packung) sowie eine bessere Vergütung bei BtM- sowie T-Rezepten (4,26 Euro statt bisher 2,91 Euro)
    • Vergütung für neue Dienstleistungen (pharmazeutische Betreuung bei Krebspatienten oder Pflegebedürftigen)

Das Ministerium rechnet hier mit einem zusätzlichen Honorar in Höhe von 150 Mio. Euro.

  • Verpflichtende Temperaturkontrollen für Versender/Botendienst von Arzneimitteln
  • Erleichterte Botendienstregelungen für die Vor-Ort Apotheke (nach vorheriger telemedizinischer Beratung); nicht mehr nur wie bisher in Ausnahmefällen
  • Arzneimittelabgabeautomaten (unter spezifischen Voraussetzungen) – ist Teil des VOASG
  • Aut-idem-Regelung auch für PKV-Versicherte (incl. Selbstzahler und Beihilfeempfänger), also die Substitution wirkstoffgleicher Arzneimittel
  • Impfungen von Erwachsenen durch Apotheker*innen im Rahmen von Modellvorhaben (bei entsprechender Qualifizierung)
  • Erleichterungen bei Wiederholungsrezepten für chronisch Kranke (spezielles Rezept, mit dem Apotheken bis zu drei Mal das Medikament ausgeben können)

Anmerkung: Insbesondere die letzten beiden Aspekte führten zu Kritik aus der die Ärzteschaft, die die entsprechenden Kompetenzen/Dienstleistungen nicht aus der Hand geben wollen

Sollte der derzeitige Vorschlag am 20. Sept. den Bundesrat passieren, könnten die Änderungen sofort – nach der entsprechenden Veröffentlichung des Gesetzes – in Kraft treten. Für die Erhöhung der Notdienstpauschale gilt eine Dreimonatsfrist – honorarwirksam würde das für die Apotheker somit frühestens Ende Dezember werden.

Für eine Zustimmung des Bundesrats bedarf es jedoch noch einiger Nachbesserungen, insbesondere geht es um Klarstellungen im Bereich des Botendienstes, also wann, von wem, unter welchen Voraussetzungen Medikamente ausgeliefert werden dürfen.

Quellen:

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

Arrow right icon