Versorgungswerke trotzen schwierigen Rahmenbedingungen

Versorgungswerke trotzen schwierigen Rahmenbedingungen

Angehörige der Freien Berufe führen monatlich anstatt in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einen einkommensabhängigen Beitrag an das für ihre Kammer zuständige Versorgungswerk ab. Dieses sorgt dann für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente für die selbstständigen als auch angestellten Kammermitglieder. Letztere entrichten in der Regel einen Beitrag, der dem der GRV entspricht.

Regelhöchstbeiträge 2022, weitere Angleichung der Beitragsbemessungsgrenzen von Ost- und West-Bundesländern
Auch 2022 liegt der Beitragssatz zur GRV unverändert bei 18,6%. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde in den westlichen Bundesländern im Vergleich zum Vorjahr um 50 € gesenkt und beträgt aktuell 7.050 Euro. In den östlichen Bundesländern wurde wie in den Jahren zuvor die Beitragsbemessungsgrenze angehoben und liegt nun bei 6.750 Euro. Dadurch ergibt sich ein Regelhöchstbeitrag für Angestellte von 1.311,30 Euro (West) bzw. 1.255,50 Euro (Ost). Bei den Angestellten werden diese Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

 

Kommentar:

Im Geschäftsjahr 2020 konnten die Versorgungswerke dank ihres breit aufgestellten Portfolios trotz Corona-Krise und schwieriger Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt ein für ihre Mitglieder zufriedenstellendes Ergebnis erzielen. So tendierten die für die Einlagen erzielten Renditen (Nettoverzinsung) im Jahr 2020 zumeist nur geringfügig unter denen des Vorjahres. Positiv wirkt sich für die Versorgungswerke das wachsende Interesse der Mitglieder an der Zahlung freiwilliger Zusatzbeiträge aus. Es zeigt sich, dass die Mitglieder auch im Pandemiejahr 2020 ihre Beitragszahlungen mehrheitlich gehalten oder sogar gesteigert haben. Einige Versorgungswerke haben daher trotz Andauern der pandemischen Lage zum Jahresbeginn 2022 eine Dynamisierung von Renten und Anwartschaften beschlossen.

Die für 2022 geltenden Regel-, Mindest- und Höchstbeiträge sowie die jeweils geltenden Regelungen zum Rentenbezug für die verschiedenen medizinischen Fachgruppen finden Sie aktuell in ATLAS MEDICUS© Infodienst.

Quelle: ATLAS MEDICUS Infodienst, Geschäftsberichte der Versorgungswerke

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