Zahnärztliche Früherkennung Kleinkinder: Vergütung steht

Zahnärztliche Früherkennung Kleinkinder: Vergütung steht

Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern stehen zwischen dem 6. und dem vollendeten 33.  Lebensmonat künftig drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zu. Damit stehen ab dem 1.6.2019 nun auch dieser Patientengruppe Präventionsangebote zur Verfügung. Bereits im Januar wurde hierzu durch den Gemeinsamen Bundesausschuss eine Richtlinie beschlossen (vgl. News vom 6.2.2019). Am 9. April vermeldeten die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) nun eine Einigung bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen und bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen. Diese wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt.

Quelle: KZBV – KZBV und GKV-SV einigen sich auf neue Leistungen für Kleinkinder

 

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